1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Fa. Alfa Classico Milano SA ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Fa. Alfa Classico Milano SA nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
2.2 Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.
3.2 Aenderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch die Fa. Alfa Classico Milano SA
vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.
4. Vorschriften im Bestimmungsland
Der Besteller hat die Fa. Alfa Classico Milano SA spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf dieAusführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
5. Preise
5.1 Die Preise der Fa. Alfa Classico Milano SA verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, in Schweizerfranken, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, allfällige Warenumsatzsteuern, Montage, Installation und Inbetriebnahme.
5.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist die Fa. Alfa Classico Milano SA bis zur endgültigen Erledigung des ihm erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungsfrist beträgt für den Abnehmer in der Schweiz 30 Tage netto ab Rechnungsdatum oder Barzahlung bei Fahrzeugen und derer Zubehör oder Vorauszahlung nach spezieller Abmachung gemäss Vertrag. Für Lieferungen in andere Länder erfolgt die Zahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, durch ein unwiderrufliches und durch eine angesehene Schweizer Bank bestätigtes Akkreditiv.
6.2 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil der Fa. Alfa Classico Milano SA ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.
6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich die Fa. Alfa Classico Milano SA die sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 6 % p.a. zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 die Fa. Alfa Classico Milano SA behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums der Fa. Alfa Classico Milano SA erforderlichen Massnahmen zu treffen.
7.2 die Fa. Alfa Classico Milano SA ist berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
8. Lieferfrist
8.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch die Fa. Alfa Classico Milano SA und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange.
8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
- wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, der Fa. Alfa Classico Milano SA nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert werden;
- wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, Akkreditive zu spät eröffnet werden oder erforderliche Importlizenzen nicht rechtzeitig bei der Fa. Alfa Classico Milano SA eintreffen;
- wenn Hindernisse auftreten, die die Fa. Alfa Classico Milano SA trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei der Fa. Alfa Classico Milano SA, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse.
9. Lieferverzug
9.1 Der Besteller ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweislich durch die Fa. Alfa Classico Milano SA verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Wird dem Besteller durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin.
9.2 Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5 %, insgesamt aber nicht mehr als 5 %, berechnet auf den Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
9.3 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 9.1 und 9.2 ausdrücklich genannten.
10. Lieferung, Transport und Versicherung
10.1 Die Produkte werden von der Fa. Alfa Classico Milano SA sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Besteller zu Selbstkosten verrechnet.
10.2 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der Fa. Alfa Classico Milano SA rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
10.3 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von der Fa. Alfa Classico Milano SA abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung des Bestellers.
11. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Besteller hat die Lieferung innert 3 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und der Fa. Alfa Classico Milano SA allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt, allfällige Folgeschäden wird nicht gehaftet.
12. Gewährleistung und Haftung ausserhalb eines Kaufvertrages und derer abgemachten Vetragbestimmungen.
12.1 die Fa. Alfa Classico Milano SA gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von
Fabrikations- und Materialfehlern sind. Oldtimer Fahrzeuge werden ausgeschlossen und unterliegen keiner Garantie.
12.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
12.3 Sollten die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Besteller Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 2 Jahren ab Lieferung respektive Meldung der Versandbereitschaft verlangen oder aber Behebung des Fehlers durch die Fa. Alfa Classico Milano SA.
12.4 Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 12.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Fehlers durch die Fa. Alfa Classico Milano SA behoben, so kann der Besteller Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
12.5 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Fa. Alfa Classico Milano SA Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
12.6 Von der Gewährleistung und Haftung der Fa. Alfa Classico Milano SA ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche die Fa. Alfa Classico Milano SA nicht zu vertreten hat.
12.7 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 12.3 und 12.4 ausdrücklich genannten.
12.8 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
13. Anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schaffhausen.
Wir akzeptieren keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt und Absprache!
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